Prüfen und Taxieren der Steuererklärungen

Die eingereichten Steuererklärungen werden auf Ihre Vollständigkeit und insbesondere auf ihre materielle Richtigkeit hin geprüft. Fehlende Unterlagen müssen eingefordert werden. Zusätzlich müssen je nach Sachverhalt verschiedene Abklärungen getätigt werden. Anschliessend werden diese durch die Steuerkommission bzw. deren Delegation veranlagt.

Die Steuerbehörde unterliegt dabei strengen Verfahrensgrundsätzen wie dem Legalitätsprinzip, dem Grundsatz von Treu und Glauben, der Rechtsgleichheit, der Untersuchungspflicht und Verhältnismässigkeit sowie Beweisregeln. 

Die Steuerpflichtigen unterliegen der Mitwirkungs- und Auskunftspflicht. Die Steuererklärung wird mittels EDV erfasst, allfällige Korrekturen und Abweichungen festgehalten, sowie die Faktoren zur Rechnungsstellung an den Kanton Aargau übermittelt.

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