Steuern

Die Aufgabe der Abteilung Steuern besteht im konsequenten und rechtsgleichen Vollzug der Steuergesetzgebungen von Bund und Kanton.

 

Neubewertung aller Liegenschaften

Per 1. Januar 2025 erfolgt die Neubewertung aller Liegenschaften im Kanton Aargau. Dies auf Grund einer aktuellen Wertbasis und mit einem neuen Bewertungsmodell. Die Verfügungen der neuen Schätzungswerte wurden am Donnerstag, 23. Oktober 2025 der CH Post übergeben. Diese werden einige Tage später bei den Liegenschaftseigentümerinnen und -eigentümer eintreffen. Das zugestellte Couvert wird nebst der Verfügung ein Begleitschreiben und ein Merkblatt (je nach Fall für nicht-landwirtschaftliche Grundstücke oder landwirtschaftliche Grundstücke) enthalten.

Informationen zur «Neubewertung» findet man unter:

www.ag.ch/anb25

https://www.hev-aargau.ch/empfehlungen-zum-umgang-mit-der-neubewertung-ihrer-liegenschaft/

Merkblatt "für nicht-landwirtschaftliche Grundstücke"

Merkblatt "für landwirtschaftliche Grundstücke"

Zuständig für die Veranlagungswerte (unter anderem ob die Eigenmietwerte voll, nur teilweise oder gar nicht zu besteuern sind, wie auch über die Eigentumsanteile von Eigenmietwert und Vermögenssteuerwerten) ist das kommunale Steueramt. Die Abteilung Steuern (Telefon 056 648 22 40 oder E-Mail: steuern@rudolfstetten.ch) gibt dazu gerne Auskunft.

Für schätzungstechnische Fragen (Höhe Eigenmietwert und Vermögenssteuerwert) steht den Steuerpflichtigen die Sektion Grundstückschätzung des Kantonalen Steueramts zur Verfügung (Telefon 062 835 27 45 oder E-Mail: grundstueckschaetzung@ag.ch).

Kontakt

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Friedlisbergstrasse 11
8964 Rudolfstetten-Friedlisberg
Tel. 056 648 22 40
steuern@rudolfstetten.ch

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Mo 8.30 – 11.30 / 14 – 18.30 Uhr, Di – Do 8.30 – 11.30 / 14 – 16.30 Uhr, Fr 7 – 13.30 Uhr (durchgehend)

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