Anpassung provisorische Steuerrechnungen

Die aktuelle provisorische Steuerrechnung wird in der Regel auf Grund der provisorischen Rechnung des Vorjahres erstellt und allenfalls beim Veranlagen der Steuererklärung angepasst. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre provisorische Steuerrechnung wesentlich von den effektiven Verhältnissen abweicht (z.B. Infolge Veränderung der Einkommenssituation oder grossem Liegenschaftsunterhalt etc.) melden Sie sich bei der Abteilung Steuern (056 648 22 40 oder steuern@rudolfstetten.ch), damit eine Korrektur des provisorischen Rechnungsbetrages vorgenommen werden kann.

Das Hilfsblatt zur Ausfertigung der provisorischen Steuerrechnung finden Sie untenstehend. 

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