Todesfall

Was ist unmittelbar nach einem Todesfall zu tun?

Tod zu Hause:
Arzt benachrichtigen.
Bei Abwesenheit des Hausarztes Notfallarzt anrufen. Auskunft über ärztliche Notrufnummer Aargau 0900 401 501 oder Polizei 117.

Tod infolge eines Unfalls:
Polizei benachrichtigen.
Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beigezogen werden.

Tod im Spital oder Heim:
Spital- bzw. Heimbehörden erledigen die Meldung an das Zivilstandsamt. 

Todesfälle sind umgehend, spätestens jedoch innert zwei Tagen der Abteilung Bestattungswesen zu melden. 

Bei Todesfällen ausserhalb eines Spitals oder Heims sind folgende Dokumente mitzubringen:

  • Todesbescheinigung des Arztes
  • Familienbüchlein 
  • Ausländerinnen und Ausländer bringen - falls kein Familienbüchlein vorliegt - den Eheschein oder den Geburtsschein sowie den Pass und den Ausländerausweis der verstorbenen Person mit.

 

Bestattungen / Organisation
Haben Sie einen Todesfall einer in Rudolfstetten-Friedlisberg wohnhaft gewesenen Person anzuzeigen, erledigen wir die Bestattungsformalitäten und setzen in Absprache mit Ihnen die Art der Bestattung, den Zeitpunkt und den Ort der Beisetzung sowie dr Abdankung fest. Das Bestattunginstitut muss von den Angehörigen gewählt und kontaktiert werden. 

Für die Beisetzung von nicht in Rudolfstetten-Friedlisberg wohnhaft gewesenen Personen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle des Wohnortes. 

Wir informieren Sie auch gerne darüber, wie Sie Ihre Wünsche bezüglich Ihrer eigenen Bestattung / Abdankung zu Lebzeiten festlegen können. 

 

Was unternimmt das Zivilstandsamt nach einem Todesfall?
Jeder Todesfall wird vom Zivilstandsamt des Todesortes:

  • registriert
  • im Familienbüchlein eingetragen
  • den Einwohnerdiensten des Wohnortes gemeldet
  • dem Heimatort gemeldet

Aufgrund der Registrierung können Auszüge (Todesscheine) erstellt werden. Todesscheine können jederzeit neu ausgestellt werden. Sie sind beim Zivilstandsamt des Todesortes - nicht bei demjenigen des Wohn- und Heimatortes - anzufordern. 

 

Kostenübernahme durch die Gemeinde
Unentgeltliche Leistungen der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg für Verstorbene mit gesetzlichem Wohnsitz in Rudolfstetten-Friedlisberg:

  • Grabaushebung für Erdbestattung und Urne
  • Grabplatz
  • Platz in der Urnenwand
  • Kremation
  • Holzurne / Tonurne vom Gemeindeverband Krematorium der Region Baden
  • Grabkreuz

 

Verantwortlich
Bestattungswesen / Einwohnerdienste Rudolfstetten-Friedlisberg, Telefon 056 648 22 00

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