Meldepflicht Wohnungsvermieter

Sind Sie Vermieter von Wohnungsräumen in Rudolfstetten-Friedlisberg?

Nach kantonaler Gesetzgebung (ANAG § 1 Abs. 2) sind Vermieter und Logisgeber verpflichtet, den Zu- und Wegzug von Mietern bzw. Logisnehmern der Abteilung Einwohnerdienste zu melden.

Im Hinblick auf diese gesetzlichen Bestimmungen sind wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns Zu- und Wegzüge mit Angabe über Datum, Vormieter, Nachmieter, Wohnungsgrösse und Stockwerk rechtzeitig online unter folgendem Link melden.

https://www.drittmeldung.ch/ui/#/home

Zugehörige Objekte