Allgemeine Informationen zu Gebühren und Rechnungen

Unter diesem Eintrag finden Sie allgemeine Informationen zu Gebühren und Rechnungen der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg: 

 

E-Bill:

Die Digitalisierung im Bereich der Rechnungsfakturierung wurde vorangetrieben. Rudolfstetten-Friedlisberg bietet die Möglichkeit des digitalen Versands für Rechnungen der Gemeinde (inklusive Gemeindewerke) mittels eBill sowie die Übermittlung der Rechnungen per E-Mail an.

Melden Sie sich in Ihrem Online-Banking an und wählen Sie unter der Rubrik «E-Bill» die Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg als Rechnungsempfänger aus. Anschliessend erhalten Sie zukünftige Rechnungen direkt online in Ihr E-Banking zugestellt.

Für weitere Informationen und bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Finanzen, Telefon 056 648 22 30 bzw. E-Mail finanzen@rudolfstetten.ch, gerne zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie unter www.ebill.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..

 

Wasser- und Abwassergebühren

Weitere Informationen zu den Wasser- und Abwassergebühren, der Wasserqualität sowie der Wasserhärte finden Sie hier

 

Grundgebühr Wertstoff- und Entsorgung (inklusive Grüngut)

Seit dem vergangenen Jahr 2025 werden die «Grüngutvignetten und Gebührenbändel» nicht mehr benötigt. In der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg wurden per 1. Januar 2025 Grundgebühren pro Haushalt/Gewerbe eingeführt. In diesen ist die Wiederverwertung und somit auch die Abfuhr von Grüngut inkludiert. Zudem sind die meisten Angebote des neuen Wertstoffhofs, welcher seit Oktober 2025 in Betrieb ist, darin enthalten.

Die Höhe der Grundgebühren wird jährlich mit der Erstellung des Budgets für das folgende Kalenderjahr festgelegt. Das genehmigte Budget 2026 sah eine jährliche Grundgebühr von CHF 85 vor, bestehend aus CHF 15 für Grüngut und CHF 70 für den Wertstoffhof.

Zusammenarbeit mit der Gemeinde Berikon beim Wertstoffhof

Seit April 2026 besteht eine Zusammenarbeit im Bereich Recycling mit der Gemeinde Berikon. Im Zuge der Aufbereitung der Abrechnungen Wasser/Abwasser/Abfall für das erste Halbjahr 2026 wurden die Grundgebühren neu berechnet. Diese können für das Jahr 2026 von den angenommenen CHF 85 auf CHF 60 reduziert werden.

Für das Jahr 2026 wird die Grundgebühr CHF 60 pro Haushalt/Gewerbe betragen.

Die reduzierte Grundgebühr von CHF 60 setzt sich aus CHF 35 für Grüngut und CHF 25 für den Wertstoffhof zusammen. Seit Jahren (auch vor Erstellung und Betrieb des Wertstoffhofes) waren die Grüngutgebühren nicht kostendeckend. Die Grüngutentsorgung wurde und wird nach wie vor durch die Erträge aus dem Graukehricht (Sackgebühren) querfinanziert. Eine Anpassung der Sackgebühren ist aufgrund des Kehrichtverbundes mit den Gemeinden Berikon und Widen nicht einfach umsetzbar. In allen drei Gemeinden herrschen unterschiedliche Gegebenheiten und Finanzierungslösungen. Die nun vorliegende Erhöhung der Grundgebühr Grüngut (von CHF 15 auf CHF 35) und die Reduktion der Grundgebühr Wertstoffhof (von CHF 70 auf CHF 25) erfolgt im Sinne des Kostendeckungsprinzips. Das Budget des Wertstoffhofes in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Berikon kann somit möglichst ausgeglichen gestaltet werden.

Der Wertstoffhof steht allen Haushaltungen und dem lokalen Gewerbe zur Verfügung!

Die Abfallwirtschaft muss als Eigenwirtschaftsbetrieb kostendeckend organisiert werden. Die Grundgebühren (für Grüngutentsorgung und Wertstoffhof) sind so kalkuliert und festgelegt, dass nebst den bisherigen Gebührenstrukturen (Gebührensäcke, Kunststoffsammelsäcke, Gebührenmarken Sperrgut, an welchen sich vorerst nichts ändert) ein ausgeglichenes Budget erreicht werden kann. 

Die Grundgebühr beträgt für das Jahr 2026 CHF 60 wird mit den Rechnungen für Wasser/Abwasser jeweils in Rechnung gestellt. 

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