Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ausgestellt. Zuständig ist die KESB am aktuellen Wohnsitz der Person, deren Handlungsfähigkeit bescheinigt werden soll. Zuständig für Rudolfstetten-Friedlisberg ist:
 
  
 Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
 Bezirksgericht Bremgarten
 Familiengericht
 Rathausplatz 1
 5620 Bremgarten
 
 056 648 75 51