Kleinhandelsbewilligung für Einzelanlässe

Landwirtschaftsbetriebe sowie Vereine und ähnliche Organisationen dürfen Anlässe mit Wirtetätigkeit ohne Beizug einer Person mit einem Fähigkeitsausweis durchführen, sofern die Durchführung solcher Anlässe als Nebentätigkeit des Betriebs, des Vereins oder der Organisation erscheint. Unter Einzelanlässen sind also Dorffeste, Musik- und Turnerabende, Veranstaltungen, Fasnachts- und Tanzanlässe, Partys, etc. zu verstehen.

Sofern an einem Einzelanlass Spirituosen abgegeben werden, ist dafür ebenfalls eine Kleinhandelsbewilligung erforderlich.

Die Meldung eines Einzelanlasses für Vereine kann direkt unter dem nachfolgendem Link online ausgefüllt werden. Das Formular ist ausgedruckt und unterschrieben dem Gemeinderat einzureichen. Zusätzlich ist der Anlass dem kantonalen Amt für Verbraucherschutz zu melden (kann direkt über Funktion "Senden" erfolgen).

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