Neue biometrische Identitätskarte (mit Datenchip) ab 2. November 2026

19. Oktober 2026

Ab dem 2. November 2026 können Schweizer Bürgerinnen und Bürger die neue biometrische Identitätskarte beantragen. Diese wird, wie schon der heutige biometrische Schweizer Pass, mit einem Datenchip ausgestattet sein, der zwei Fingerabdrücke und ein Gesichtsbild enthält. Deren Bezug ist freiwillig. Die Gebühr bleibt gleich wie bei der heutigen Identitätskarte ohne Datenchip.

Die neue Schweizer Identitätskarte garantiert, dass Schweizerinnen und Schweizer in der EU auch künftig frei reisen können. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor der Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte ausgestellt wurden (Stichtag 2. November 2026), sind für Reisen in die EU bis zu ihrem jeweiligen Ablaufdatum gültig. Zudem können die Bürgerinnen und Bürger auch künftig je nach Bedarf zwischen den beiden Identitätskarten wählen:

  • Personen, die innerhalb der EU reisen, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen.
  • Für Personen, welche die Karte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigen, ist die nicht biometrische Identitätskarte ausreichend.

Über die Seite www.schweizerpass.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. kann auf ein ErklärvideoExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. zugegriffen werden, das die Besonderheiten der beiden Varianten von Identitätskarten aufzeigt.

Unterschied zwischen biometrischer Identitätskarte und elektronischer Identität (e-ID)

Bei den beiden Produkten handelt es sich um unterschiedliche und voneinander unabhängige Lösungen, die jedoch manchmal verwechselt werden. Die biometrische Identitätskarte ist ein physisches Dokument. Sie dient der Identifikation im Alltag und ermöglicht zudem Reisen im Schengen-Raum.

Die e-ID ist eine kostenlose Ergänzung zur physischen Identitätskarte. Es handelt sich um eine elektronische Identität, mit der man sich in der digitalen Welt ausweisen kann. Sie wird über die App swiyu Wallet auf dem Mobiltelefon verfügbar sein. Die e-ID ist kein Reisedokument. Der Bund wird die e-ID voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 einführen. Das zuständige Bundesamt für Polizei (fedpol) wird die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers anhand des staatlichen Ausweisregisters prüfen und gestützt darauf die e-ID ausstellen.

Antragstellung für Pass und Identitätskarten

Anträge für die biometrische Identitätskarte sowie das Kombiangebot (Pass und biometrische Identitätskarte) können ab dem 2. November 2026 beim Ausweiszentrum AargauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. gestellt werden.

Die Identitätskarte ohne Chip kann wie bis anhin bei der Abteilung Einwohnerdienste im Gemeindehaus Rudolfstetten-Friedlisberg beantragt werden.