Rückstufung von Gefahrenstufe 4 auf 3 (erhebliche Waldbrandgefahr)
Die Niederschläge der letzten Tage haben im Kanton Aargau zu einer leichten Verbesserung der Lage in Bezug auf die Trockenheit geführt. Die Bodenmessdaten zeigen wieder eine gesteigerte Feuchtigkeit – wenn auch auf tiefem Niveau.
Experten der Abteilung Wald (BVU), der Aargauischen Gebäudeversicherung und des KFS AG haben die Lage neu beurteilt. Aufgrund der reduzierten Risiken und Gefahren ist die Aufrechterhaltung des bedingten Feuerverbots nicht mehr notwendig. Folglich hat der Vorsteher des Departements Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau mit Allgemeinverfügung vom 15. September 2026 die Rückstufung von Gefahrenstufe 4 (grosse Gefahr – bedingtes Feuerverbot) auf Stufe 3 (erhebliche Waldbrandgefahr) per heute Donnerstag, 16. September 2026, 12 Uhr, verfügt:
Das Merkblatt bietet einen vereinfachten Überblick über das Verhalten bei Trockenheit respektive bei der Gefahrenstufe 3.
Zugehörige Objekte
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| Merkblatt_Stufe_3 (PDF, 511 kB) | Download | 0 | Merkblatt_Stufe_3 |