Öffentliche Publikation rechtskräftiger Genehmigungsbeschluss Gesamtrevision Bau- und Nutzungsordnung (BNO) durch Einwohnergemeindeversammlung
Die Einwohnergemeindeversammlung vom 8. November 2025 hat nachfolgenden Beschluss gefasst:
Genehmigung Gesamtrevision Bau- und- Nutzungsordnung- (BNO) und Bauzonen- und Kulturlandplan (BZP/KLP)
mit einem genehmigten Überweisungsantrag zum Wortlaut «Mehrwertabgabe» (§ 16 Abs. 1 neue BNO / wesentliche Änderung)
Nach unbenutztem Ablauf der Referendumsfrist wurde dieser Beschluss am 15. Dezember 2025 rechtskräftig.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann gegen diesen Beschluss innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit der Amtlichen Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau beim Regierungsrat des Kantons Aargau, Regierungsgebäude, 5001 Aarau, Beschwerde führen.
Es wird an dieser Stelle auf das Inserat im Amtlichen Publikationsorgan Bremgarter Bezirks-Anzeiger sowie dem kantonalen Amtsblatt verwiesen.
Zugehörige Objekte
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| Publikation BNO (PDF, 205 kB) | Download | 0 | Publikation BNO |