Wärmepumpen (erstmalige Inbetriebnahme und Ersatz)
Erstmalige Inbetriebnahme
Die Aufstellung und Inbetriebnahme von Wärmepumpen ist grundsätzlich bewilligungspflichtig. Hier finden Sie die erforderlichen Baugesuchsunterlagen.
Ersatz bestehende Wärmepumpe
Innenaufgestellte Wärmepumpe
Der Ersatz einer bestehenden und bewilligten Wärmepumpe im Innern des Gebäudes kann im Meldeverfahren (Anzeigeverfahren) bewilligt werden. Voraussetzung ist, dass die (neue) Wärmepumpe am gleichen Standort erstellt wird.
Für das Meldeverfahren sind folgende Unterlagen einzureichen (physisch oder auch nur digital per E-Mail an bauundplanung@rudolfstetten.ch):
- Situationsplan Massstab 1:500
- Lärmschutznachweis Luft-Wasser-WP
- Produkteblatt/Spezifikationen Luft-Wasser-WP
- Foto der bestehenden Anlage
Aussenaufgestellte Wärmepumpe
Der Ersatz einer bestehenden und bewilligten Wärmepumpe ausserhalb des Gebäudes kann im vereinfachten Baugesuchsverfahren (gemäss § 61 Baugesetz des Kantons Aargau) bewilligt werden. Voraussetzung ist, dass die (neue) Wärmepumpe am gleichen Standort erstellt wird.
Für das Vereinfachte Verfahren sind folgende Unterlagen einzureichen (physisch sowie vorzugsweise digital: bauundplanung@rudolfstetten.ch):
- Situationsplan Massstab 1:500
- Lärmschutznachweis Luft-Wasser-WP
- Produkteblatt/Spezifikationen Luft-Wasser-WP
- Foto der bestehenden Anlage
- Unterschriften aller direkt anstossenden Grundeigentümer
Die Baugesuchformulare können Sie hier einsehen und herunterladen.
Die Prüfung der Wärmepumpe (erstmalige Inbetriebnahme oder Ersatz) erfolgt durch die regionale Bauverwaltung WSW AG in Muri. Gelangen Sie hier zu den Kontaktdaten.
Informationen
- Datum
- 1. Januar 2024
Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bau und Planung | 056 648 22 10 | bauundplanung@rudolfstetten.ch |