Wärmepumpen (erstmalige Inbetriebnahme und Ersatz)

Erstmalige Inbetriebnahme
Die Aufstellung und Inbetriebnahme von Wärmepumpen ist grundsätzlich bewilligungspflichtig. Hier finden Sie die erforderlichen Baugesuchsunterlagen.

 

Ersatz bestehende Wärmepumpe
Innenaufgestellte Wärmepumpe

Der Ersatz einer bestehenden und bewilligten Wärmepumpe im Innern des Gebäudes kann im Meldeverfahren (Anzeigeverfahren) bewilligt werden. Voraussetzung ist, dass die (neue) Wärmepumpe am gleichen Standort erstellt wird.

Für das Meldeverfahren sind folgende Unterlagen einzureichen (physisch oder auch nur digital per E-Mail an bauundplanung@rudolfstetten.ch):

  • Situationsplan Massstab 1:500
  • Lärmschutznachweis Luft-Wasser-WP
  • Produkteblatt/Spezifikationen Luft-Wasser-WP
  • Foto der bestehenden Anlage

Aussenaufgestellte Wärmepumpe

Der Ersatz einer bestehenden und bewilligten Wärmepumpe ausserhalb des Gebäudes kann im vereinfachten Baugesuchsverfahren (gemäss § 61 Baugesetz des Kantons Aargau) bewilligt werden. Voraussetzung ist, dass die (neue) Wärmepumpe am gleichen Standort erstellt wird.

Für das Vereinfachte Verfahren sind folgende Unterlagen einzureichen (physisch sowie vorzugsweise digital: bauundplanung@rudolfstetten.ch):

  • Situationsplan Massstab 1:500
  • Lärmschutznachweis Luft-Wasser-WP
  • Produkteblatt/Spezifikationen Luft-Wasser-WP
  • Foto der bestehenden Anlage
  • Unterschriften aller direkt anstossenden Grundeigentümer

Die Baugesuchformulare können Sie hier einsehen und herunterladen.

Die Prüfung der Wärmepumpe (erstmalige Inbetriebnahme oder Ersatz) erfolgt durch die regionale Bauverwaltung WSW AG in Muri. Gelangen Sie hier zu den Kontaktdaten.

Informationen

Datum
1. Januar 2024

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