Grüngutentsorgung – Verzicht auf «Composäcke» per 1. Oktober 2022

Flyer

Verbot für die Verwendung von verrottbaren «Composäcken» (kompostierbare Plastiksäcke) für das Sammeln des Grünguts per 1. Oktober 2022 in der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg.

Immer häufiger werden in den «Composäcken» nicht kompostierbarer Fremdstoff wie Plastik, Verpackungsmaterial jeglicher Art, gebrauchte Blumentöpfe und Graukehricht entsorgt und dem Grüngut mitgegeben. Kompostieranlagen haben anschliessend zunehmend Schwierigkeiten die Fremdstoffe aus dem Grüngut zu entfernen und einen Qualitätskompost herzustellen. Deshalb haben sich in den letzten Jahren diverse Gemeinden, darunter nun auch die Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg, dazu entschieden die «Composäcke» zu verbieten.

Ab dem 1. Oktober 2022 werden in der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg keine «Composäcke» mehr akzeptiert. Bei Nichteinhaltung werden die «Composäcke», respektiv das Grüngut nicht abgeführt und der betroffene Grüngutcontainer erst wieder geleert, wenn die Fremdstoffe entfernt wurden.

In den nächsten Wochen wird eine «Sensibilisierung» der Bevölkerung betreffend Verwendung dieser Säcke erfolgen, dies mit dem Ziel, dass solche künftig nicht mehr verwendet werden.

Weitere Auskünfte erteilt der Leiter Werkhof Michael Oswald (Telefon 079 659 63 78 / E-Mail michael.oswald@rudolfstetten.ch) oder die Gemeindekanzlei (Telefon 056 6408 22 10 / gemeindekanzlei@rudolfstetten.ch).

Welche Abfälle mit dem Grüngut entsorgt werden dürfen und welche nicht, können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden.

Diese Materialien gehörten NICHT in die Grüngutsammlung:

  • Plastik / PET
  • Blumentöpfe
  • Steine / Beton / Bauschutt / Asche aus Holzheizungen
  • Kaffeekapseln (Alu und Plastik)
  • Metall / Draht / Nägel / Aluminium
  • Glas / Flaschen
  • Fleischreste
  • Windeln
  • Holzkisten / Spanplatten / Möbelstücke
  • Papier / Karton / Papiersäcke
  • Werkzeuge / Gartengeräte

Zugelassene Ausgangsmaterialien für die Kompostproduktion:

  • Alle pflanzlichen Gartenabfälle
  • Rüstabfälle von Früchten und Gemüse
  • Rasenschnitt / Gras / Schilf
  • Äste / Stauden / Sträucher (nur mit Hanfschnur bündeln!)
  • Baum-, Hecken- und Rebschnitt 
  • Unkraut
  • Laub (ausser Strassenlaub von Wischmaschinen)
  • Kaffee- und Teesatz (keine Kapseln!)
  • Haustiermist (kein Hunde- und Katzenkot / kein Katzensand!)
  • Verbrauchte Topfpflanzenerde (ohne Behälter!)
  • Trester
  • Eierschalen
  • Holz (nur unbehandelt und ohne Nägel / Schrauben / Leimholz etc.)
  • Pflanzlicher Grababraum / Kränze (ohne Wickeldraht und Bänder)
  • Unbelastete Erde (ohne Steine / Beton / Schutt)

Besten Dank für Ihr Verständnis und korrekte Grüngutentsorgung.

Gemeinderat Rudolfstetten-Friedlisberg

Informationen

Datum
14. September 2022

Dokumente

Name
Grungutentsorgung_-_Verbot_auf_Composacke_per_1._Oktober_202.pdf (PDF, 364.39 kB) Download 0 Grungutentsorgung_-_Verbot_auf_Composacke_per_1._Oktober_202.pdf

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