Handlungsfähigkeitszeugnis

Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) ausgestellt. Zuständig ist die KESB am aktuellen Wohnsitz der Person, deren Handlungsfähigkeit bescheinigt werden soll. Zuständig für Rudolfstetten-Friedlisberg ist:


Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Bezirksgericht Bremgarten
Familiengericht
Rathausplatz 1
5620 Bremgarten

056 648 75 51

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