Verrechnung Grundgebühr Wertstoff- und Entsorgung (inklusive Grüngut) mit Rechnung Wasserbezug und Abwasserbeseitigung 1. Halbjahr 2025
Die bisherigen «Grüngutvignetten und Gebührenbändel», welche auf den Grüngutbehältnissen bzw. dem Grüngut angebracht werden mussten, werden ja seit dem Jahr 2025 nicht mehr benötigt (Abschaffung Grüngutvignetten). In der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg wurde per 1. Januar 2025 eine Grundgebühr pro Haushalt eingeführt, damit wird auch die Entsorgung von Grüngut inkludiert. Daneben werden die meisten Angebote des neuen Wertstoffhofs auch über diese Grundgebühr abgedeckt.
Die künftige Grundgebühr wird mit den Rechnungen für Wasser/Abwasser jeweils in Rechnung gestellt. Somit erfolgt für das erste Halbjahr 2025 erstmals die anteilsmässige Verrechnung der Grundgebühr Grüngut.