Reminder: korrekte Entsorgung Grüngut / Verbot kompostierbare Plastiksäcke
Seit 1. Oktober 2022 gilt in der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg ein Verbot für die Verwendung von verrottbaren «Composäcke» (kompostierbare Plastiksäcke) für das Sammeln des Grünguts.
Die Kompostieranlage Günzenbühl in Berikon, wo das Grüngut unserer Gemeinde entsorgt und zu Hummuserde aufbereitet wird, musste leider feststellen, dass in den letzten Wochen und Monaten wiederum vermehrt Composäcke mit dem Grüngut entsorgt wurde. In diese Säcken befinden sich dann Fremdmaterialien wie Plastik, Verpackungsmaterial jeglicher Art, gebrauchte Blumentöpfe und Graukehricht. Es dürfte selbstverständlich sein, dass diese Fremdstoffe nicht ins Grüngut gehören und bei der Entsorgung mühsam von Hand herausgelesen werden müssen.
Die Bevölkerung wird deshalb hiermit nochmals an das bestehende Composack-Verbot erinnert und um die korrekte Grüngutentsorgung gebet
Diese Materialien gehörten NICHT in die Grüngutsammlung
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Zugelassene Ausgangsmaterialen für die Kompostproduktion
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