Verrechnung Grundgebühr Wertstoff- und Entsorgung mit Rechnung Wasserbezug und Abwasserbeseitigung 1. Halbjahr
Die bisherigen «Grüngutvignetten und Gebührenbändel», welche auf den Grüngutbehältnissen bzw. dem Grüngut angebracht werden mussten, werden im Jahr 2025 nicht mehr benötigt (Abschaffung Grüngutvignetten). In der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg wurde per 1. Januar 2025 eine Grundgebühr pro Haushalt eingeführt, dabei ist auch die Entsorgung von Grüngut inkludiert. Daneben werden die meisten Angebote des neuen Wertstoffhofs auch über diese Grundgebühr kostenlos abgedeckt.
Die künftige Grundgebühr wird mit den Rechnungen für Wasser/Abwasser jeweils in Rechnung gestellt. Somit erfolgt für das erste Halbjahr 2025 erstmals die anteilsmässige Verrechnung der Grundgebühr von CHF 7.50.