Zählung leer stehender Wohnungen per 1. Juni 2025

16. Mai 2025

Weite Kreise der Wirtschaft und der Konjunkturforschung benötigen detaillierte Informationen über die Entwicklung des Immobilienmarkts für die gesamte Schweiz. Deshalb führt das Bundesamt für Statistik (BFS) jedes Jahr eine Zählung der leer stehenden Wohnungen durch. Als Leerwohnungen bzw. leer stehende Wohnungen gelten alle möblierten oder unmöblierten Wohnungen, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen:

  • Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die am Stichtag 1. Juni unbesetzt, aber bewohnbar sind
  • die am Stichtag (1. Juni) zur dauernden Miete von mindestens drei Monaten oder zum Kauf angeboten werden

Haus- und Wohnungseigentümer wie auch Liegenschaftsverwaltungen werden hiermit aufgerufen, sich bei den Einwohnerdiensten der Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg (Telefon 056 648 22 00 oder E-Mail: einwohnerdienste@rudolfstetten.ch) zu melden, wenn sie leer stehende Wohnungen im Sinne der Zählung haben. Diverse Liegenschaftsverwaltungen wurden seitens der Gemeinde direkt angeschrieben bzw. orientiert.

Herzlichen Dank für die Mitwirkung bei der Erhebung der Leerwohnungen.