Steuererklärungen 2023; baldiger Versand gebührenpflichtiger Mahnungen

14. Juni 2024

Im Februar wurde allen Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2023 zugestellt. Nun informiert die Abteilung Steuern, dass in den nächsten Wochen die ersten Mahnungen verschickt werden, dies an jene Steuerpflichtige, welche bis zu diesem Zeitpunkt ihre Steuererklärung 2023 noch nicht eingereicht haben. Es wird deshalb dringend gebeten, die Deklarationen bis spätestens Ende Juni 2024 einzureichen oder eine entsprechende Fristverlängerung für den Abgabetermin zu beantragen (www.ag.ch/efristerstreckung).

Das kantonale Parlament hat im Jahre 2017 beschlossen, kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen einzuführen. Diese Änderung des Steuergesetzes wurde vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Neu gilt unter anderem eine Mahngebühr von CHF 35 bei nicht rechtzeitig eingereichter Steuererklärung. Eine zweite Mahnung kostet CHF 50.

Übrigens: Mit Hilfe des Programms EasyTax2023 geht das Ausfüllen einfacher. Das Programm kann im Internet unter www.steuern.ag.ch/steuern heruntergeladen werden. Da die eingereichten Steuerunterlagen eingescannt und nach dem Einlesen vernichtet werden, sind Kopien oder nicht mehr benötigte Belege einzureichen. Dokumente können nicht retourniert werden.

Falls Sie Fragen haben, steht die Abteilung Steuern gerne zur Verfügung:

Telefon 056 648 22 40 oder E-Mail: steuern@rudolfstetten.ch.