Öffentliche Auflage Baugesuch Sanierung Strassen- und Werkleitungen rund ums Gemeindehaus
Die Einwohnergemeindeversammlung vom 1. Juni 2023 hat einen Verpflichtungskredit über CHF 2'950'000 brutto inkl. MwSt. (Kostenstand April 2023) für die Strassen- und Werkleitungssanierungen sowie die Realisierung einer Begegnungszone im Gebiet rund um das Gemeindehaus (Friedlisbergstrasse, Höllbündtenstrasse, Am Mühlebach und Buechholzstrasse) genehmigt.
Zwischenzeitlich wurden die Aufträge für die Ausarbeitung des Bauprojekts und für die Bauleitung erteilt. Auch das erforderlichen Baugesuch für den ersten Projektabschnitt ist fertiggestellt. Die öffentliche Projektauflage des Baugesuchs kann nun erfolgen.
Das Baugesuch für die Strassen- und Werkleitungssanierung liegt im Gemeindehaus auf. Dies während folgendem Zeitraum:
Montag, 3. Juni bis Dienstag, 2. Juli 2024
Das Bauvorhaben wird aufgesplittet in zwei (2) Etappen erfolgen, um dem Baufortschritt der Arealüberbauung Gemeindehaus gerecht zu werden. Für die Inbetriebnahme und den Bezug der Überbauung müssen Werkleitungen (Wasser- und Elektrozuleitungen) in den nächsten Monaten erstellt werden. In einer 1. Etappe sollen diese ab Herbst/Winter 2024 bis Frühling 2025 realisiert werden. Ebenfalls Bestandteil der 1. Etappe wird die vollständige Sanierung der Buechholzstrasse sein. Dies ist erforderlich, damit die Höhenverhältnisse der Strasse auf den zukünftigen Werkhof- und Wertstoff/Entsorgungsvorplatz sowie die Besucherparkplätze des Gemeindehauses abgestimmt werden können. Mit diesen Arbeiten wird während des Innenausbaus Werkhof/Erweiterung Gemeindeverwaltung begonnen und bis zum Bezug der erwähnten Gebäudebestandteile müssen diese abgeschlossen werden können.
Die restlichen Strassenbereiche (Friedlisbergstrasse, Höllbündtenstrasse und Am Mühlebach) werden in einer zweiten Bauetappe und zu einem späteren Zeitpunkt realisiert. Mit dieser 2. Etappe wird dann auch die Begegnungszone öffentlich aufgelegt. Diese Planauflage ist noch nicht parat und wird allenfalls auch in der Umsetzung des nächsten Agglomerationsprogramms (5. Generation) zwischen Bund, Kanton und Gemeinde Aufnahme finden.