Einreichung Steuererklärungen bis 31. März 2024

28. März 2024

Anfangs Februar wurde allen Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2023 zugestellt. Mit Hilfe des Programms EasyTax2023 geht das Ausfüllen einfach und meist auch rasch. Das Programm kann im Internet unter www.steuern.ag.ch/steuern heruntergeladen werden.

Die Steuererklärung muss für unselbständig Erwerbende sowie RentnerInnen bis 31. März 2024 abgegeben werden. Selbstständig Erwerbende haben dafür bis 30. Juni 2024 Zeit.

Diejenigen, welche bis heute die Steuererklärung 2023 noch nicht abgegeben haben, können dafür ein Fristerstreckungsgesuch einreichen. Dieses ist einerseits über die Applikation «eFristen» online möglich, kann jedoch auch über die Abteilung Steuern per E-Mail beantragt werden.

Das kantonale Parlament hat im Jahre 2017 beschlossen, kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen einzuführen. Diese Änderung des Steuergesetzes wurde vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Neu gilt unter anderem eine Mahngebühr von CHF 35 bei nicht rechtzeitig eingereichter Steuererklärung. Eine zweite Mahnung kostet CHF 50. Gesuche um Fristerstreckungen sind weiterhin möglich und kostenlos.

Falls Sie Fragen haben, steht die Abteilung Steuern gerne zur Verfügung:
Telefon: 056 648 22 40 oder E-Mail: steuern@rudolfstetten.ch