Öffentliche Mitwirkung Bau- und Nutzungsordnung (BNO)
Nachdem der Prozess für eine kantonale Stellungnahme durch die Abteilung Raumentwicklung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau ein paar Monate beanspruchte, konnten nun die nächsten Verfahrensschritte bei der Gesamtrevision der BNO angegangen werden. Im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahren (gemäss § 3 Baugesetz Kanton Aargau) konnte die Bevölkerung erstmals Einblick in den erarbeiteten BNO-Entwurf und die zugehörigen Planwerke nehmen. Dabei konnte sie sich aktiv an diesem demokratischen Prozess beteiligen und entsprechende Eingaben hinterlegen.
Die 30-tägige öffentliche Mitwirkungsfrist lief vom Montag, 26. Juni 2023 bis Dienstag, 25. Juli 2023.
Am Mittwoch, 28. Juni 2023, 19 Uhr, fand in der Mehrzweckhalle der Schule Rudolfstetten-Friedlisberg eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Anlässlich dieser stellte der Gemeinderat, zusammen mit der kommunalen Planungskommission das erarbeitete Planwerk der interessierten Bevölkerung vor und erläuterte dieses. Das beauftragte Planungsbüro suisseplan stand dabei für Ausführungen, Erläuterungen und fachliche Auskünfte ebenfalls zur Verfügung.
Die Mitwirkungseingaben werden aktuell nach Ablauf der Mitwirkungsfrist bearbeitet, beurteilt und aufbereitet. Im Anschluss daran erfolgt eine entsprechende Mitteilung an die Mitwirkenden und im Rahmen bzw. zur öffentlichen Auflage wird ein Mitwirkungsbericht erstellt. Dies dürfte im August/September 2023 der Fall sein.
Gemeinderat Rudolfstetten-Friedlisberg