Grundstückgewinnsteuern
Grundstückgewinnsteuerfälle werden durch die Abteilung Steuern eingeleitet, die Veranlagung vorgenommen und eröffnet.
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramts.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
|---|
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Steuern | 056 648 22 40 | steuern@rudolfstetten.ch |