Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ag.ch/abstimmungen und des Bundes unter www.admin.ch/abstimmungen

Urne Öffnungszeiten

Jeweils am Abstimmungssonntag von 9.15-9:45 Uhr im Foyer der Mehrzweckhalle ist die Urne aufgestellt für die persönliche Stimmabgabe.

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben:

Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Abteilung Einwohnerdienste verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises bei der Abteilung Einwohnerdienste im Gemeindehaus persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- und/oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken oder am besten direkt in den mit „briefliche Stimmabgabe“ bezeichneten Briefkasten beim Gemeindehaus oder im Zentrum „Ruedistette“ einwerfen.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • das Antwortkuvert mehr als einen Stimmrechtsausweis enthält