Führung Steuerregister

Die Abteilung Steuern führt das Steuerregister in Zusammenarbeit mit der Einwohnerkontrolle. Steuerpflichtig sind natürliche oder juristische Personen kraft persönlicher (Wohnsitz) oder wirtschaftlicher Zugehörigkeit (Grundeigentum usw). Die Steuerkommission ist befugt, die Steuerpflicht mittels Verfügung festzustellen.

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