Adressauskünfte

Adressauskünfte müssen schriftlich mit Interessensnachweis eingeholt werden. Kosten Fr. 20.- zuzüglich Porto.

Adressauskünfte an Gläubigerinnen und Gläubiger: Inkassobüros haben Interessensnachweis und Vollmacht des Auftraggebers beizulegen. Bei aufgekauften Forderungen müssen der Nachweis der Forderung (z.B. Vertrags- oder Rechnungskopie des ursprünglichen Gläubigers) und ein Beleg für den Forderungskauf (z.B. Kopie des Vertrags des Inkassounternehmens mit dem ursprünglichen Gläubiger) beigelegt werden.

Preis

20

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