Abfallentsorgung

Abfallgebühren

 

Abfallsäcke


Verwendet werden dürfen ausschliesslich gebührenpflichtige Abfallsäcke mit nebenstehendem Signet. 

17 Liter, Rolle à 10 Stück CHF 18.-
35 Liter, Rolle à 10 Stück CHF 30.-
60 Liter, Rolle à 10 Stück CHF 52.-
110 Liter, Rolle à 10 Stück CHF 92.-

Verkaufsstellen

Rudolfstetten Lidl, Zentrum Rudolfstetten
Friedlisberg Bischofberger-Service
Berikon Coop, Denner, Migros, Volg
Reppischhof Aldi Suisse, Shell Tankstelle

Container Gewerbe

ohne Gebührensäcke CHF 60.- pro Leerung

 

Gebührenmarken (nur für brennbares Material)


Für Sperrgut und Kehricht in schwarzen Abfallsäcken (nur in Ausnahmefällen) werden Gebührenmarken à CHF 3.50 / Stück verkauft. 

Gegenstand Anzahl Gebührenmarken
Abfallsäcke schwarz (nur in Ausnahmefällen)  
17 Liter 1
35 Liter 1
60 Liter 2
110 Liter 3
   
Kartonschachtel, max. 40l Inhalt 1
   
Einzelstücke bis zur Grösse eines 36-Liter-Abfallsacks und max. 4kg 1
   
Bettgestell inkl. Lattenrost (ohne Metallteile und Motor)  
Einzelbett 2
Doppelbett 4
   
Matratzen  
max. 95 x 210cm 2
max. 160 x 210cm 4
   
Stühle (ohne Metallteile)  
Holz- oder Kunststoffstuhl, max. 4kg 1
Polsterstuhl / Fauteil (bis 4kg) 2
   
Sofa (ohne Metallteile)  
Zweier 4
Dreier 6
Vierer 8
   
Tische (ohne Metallteile)  
Salon- oder Couchtisch 2
Esstisch 4
   
Kleinmöbel (leer)  
Schrank, max. 100 x 100 x 40cm 2
Schreibtisch mit 1 Schubladenstock 2
Schreibtisch mit 2 Schubladenstöcken 4
   
Hochschrank (leer)  
2-türig, max. 100 x 200 x 60cm 4
4-türig, max. 200 x 200 x 60cm 8
   
Teppichrollen  
Durchmesser max. 30, Länge max. 100cm 2
Durchmesser max. 30, Länge max. 200cm 4
   
Ski (Paar) und Snowboards 2

Verkaufsstellen
Gemeinden Rudolfstetten-Friedlisberg, Berikon und Widen

 

Grüngutgebühren
Behälter auf der Vorderseite mit einer Jahresvignette versehen. Astmaterial bündeln und mit einem Gebührenbändel versehen. Vignetten und Gebührenbändel können bei der Gemeindekanzlei Rudolfstetten-Friedlisberg bezogen werden. Behälter ohne gültige Vignette werden ab 1. Februar des jeweiligen Kalenderjahres nicht mer entsorgt. Behälter unter 140 Litern müssen mit einem Gebührenbändel versehen werden.

Behältergrösse

max. 140 Liter CHF 20.-
max. 240 Liter CHF 35.-
max. 660 Liter CHF 90.-
max. 800 Liter CHF 105.-

 

Kleingebinde

max. 140 Liter Inhalt oder max. 25kg Gewicht 1 Gebührenbändel à CHF 5.-

 

Äste

Bündel bis 150cm Länge und 25kg Gewicht 1 Gebührenbändel à CHF 5.-

Grüngut in Plastik- und Papiersäcken oder in sich nach oben verengenden Behältern wird nicht mitgenommen!

 

 

Kunststoff- / Plastikentsorgung: 

Jeweils am Montagabend können die vollen Säcke beim Werkhof, zu den üblichen Öffnungszeiten der Entsorgungssammelstelle - von 16.30 bis 18 Uhr - abgegeben werden. Das Team des Werkhofs wird eine visuelle Kontrolle des Inhalts vornehmen (kein Fremdkehricht wie Grau- oder Grüngut im Sack!).

Für die korrekte Entsorgung wird ein entsprechendes Merkblatt bzw. Informationsblatt abgegeben. Dieses liegt auch im Gemeindehaus entsprechend auf und kann beim Kauf der Recyclingsäcke mitgenommen werden. 

Die Säcke erhält man während der normalen Öffnungszeiten bei den Einwohnerdiensten im Erdgeschoss des Gemeindehauses. Ein Sack bietet Platz für 60 Liter und ist somit knapp doppelt so gross wie ein ordentlicher Graukehrrichtsack und dies bei geringerem Preis.

Tipps   

Rund 20% der Verpackungen sind aus unterschiedlichen Kunststoffarten zusammengesetzt z.B. bei Käse- und Fleischverpackungen. Hier ist es sinnvoll, Kunststoffschalen (Trays) und Deckel- bzw. Verschlussfolien abzutrennen, damit die Sortiermaschine auch beide Materialien getrennt einfacher erkennen kann.

Bei Kombinationen von Kunststoff mit Papier, Alu und Glas die einzelnen Bestandteile möglichst getrennt entsorgen, z.B. bei Joghurtbecher die Kartonumhüllung und Alu-Deckel entfernen. 

Sammelgut muss nicht ausgewaschen werden, löffel- oder besenrein reicht völlig aus!

Gebühren    CHF 2.50 pro Sack / CHF 25 pro Rolle
Sammelstellen    Entsorgungssammelstelle Werkhof
Produkte   

Was gehört in den Sammelsack:

  • grundsätzlich alle Lebensmittelverpackungen aus Kunststoff
  • Folien aller Art:
    • Tragetaschen
    • Kassensäckeli
    • Zeitrschiften-, Sixpack-, Schrumpf- und Stretchfolien
  • Plastikflaschen aller Art:
    • Milch
    • Getränke
    • Öl
    • Essig
    • Shampoo
    • Wasch- und Reinigungsmittel
    • Weichspüler
  • Tiefziehschalen:
    • Eier- und Guetzliverpackungen
    • Früchte-, Obst- und Fleischschalen
  • Joghurtbecher (ohne Kartonumhüllung und Alu-Deckel!)
  • Zahnbürstenverpackung (ohne Karton)
  • Verpackungen aus Verbundstoffen:
    • Pommes Chips
    • Erdnüse
    • Kaffeebohnen
    • Getränkebeutel (z.B. Capri-Sonne)
  • Eimer
  • Kessel
  • Becken
  • Blumentöpfe
  • Transport- und Frischhalteboxen
  • Kosmetikdosen
  • Tuben
  • Duschmittel
  • Seifenspender
  • Nachfüllbeutel
  • PET-Nichtgetränkeflaschen:
    • diverse Behälter
    • Lebensmittelverpackungen
    • Shampoo- und Essigflaschen

Zugehörige Objekte

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