Abstimmungswochenende vom 22. September 2024; Zwei eidgenössische Vorlagen und kommunale Referendumsabstimmung «Isleren»

20. September 2024

Am Wochenende vom 22. September 2024 steht der nächste Urnengang im Jahre 2024 an. Es wird über zwei eidgenössische Vorlagen sowie die kommunale Referendumsabstimmung entschieden:

Eidgenössischer Urnengang:

  • Vorlage 1: Volksinitiative vom 8. September 2020 «Für die Zukunft unserer Natur und Landschaft (Biodiversitätsinitiative)» (BBI 2024 28);
  • Vorlage 2: Änderung vom 17. März 2023 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) (Reform der beruflichen Vorsorge)
    (BBI 2023 785);

Kommunale Vorlage:

  • Referendumsabstimmung gegen den Beschluss der Einwohnergemeindeversammlung vom 6. Juni 2024 betreffend dem Traktandum: Ermächtigung des Gemeinderats zur Veräusserung der Parzelle Nr. 1112 und einer Teilfläche von rund 1'278 m² der Parzelle Nr. 999 (beide im Besitze der­ Einwohnergemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg) auf der Basis eines Landpreises von CHF 1'200 pro m², gemäss den Bestimmungen des vorliegenden Entwurfs eines Vorvertrags und gegen die Einräumung eines Rückkaufrechts an den Kaufobjekten sowie eines Kaufrechts an den Liegenschaften Mutschellenstrasse 19 und 21 sowie Habsburgstrasse 51 (Parzellen Nrn. 751, 890 und 891)

Ermächtigung des Gemeinderats zur Veräusserung der Parzelle Nr. 1112 und einer Teilfläche von rund 1'278 m² der Parzelle Nr. 999 (beide im Besitze der­ Einwohnergemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg) auf der Basis eines Landpreises von CHF 1'200 pro m², gemäss den Bestimmungen des vorliegenden Entwurfs eines Vorvertrags und gegen die Einräumung eines Rückkaufrechts an den Kaufobjekten sowie eines Kaufrechts an den Liegenschaften Mutschellenstrasse 19 und 21 sowie Habsburgstrasse 51 (Parzellen Nrn. 751, 890 und 891)

Die entsprechenden Abstimmungsunterlagen wurden zwischenzeitlich fristgerecht den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern zugestellt.

Aktuell kann das Abstimmungscouvert nur noch direkt in den mit «briefliche Stimmabgabe» bezeichneten Briefkasten beim Gemeindehaus oder im Zentrum «Rudolfstetten» eingeworfen werden. Weiter besteht die Möglichkeit, persönlich an der Urne abzustimmen. Am Abstimmungssonntag ist die Urne von 9.15 bis 9.45 Uhr im Foyer der Mehrzweckhalle geöffnet.