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Rechtsmittelverfahren

Zuständiger Bereich: Steuern

Als erste Einspracheinstanz zeichnet, wie im ordentlichen Veranlagungsverfahren, nochmals die Steuerkommission. Die Rechtsmittelfrist beträgt 30 Tage. Eine Einsprache hat schriftlich zu erfolgen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Beweismittel sind ebenfalls beizulegen. Die Verfahrensgrundsätze im Rechtsmittelverfahren entsprechen denen im Veranlagungsverfahren. Der Entscheid wird durch die Steuerkommission gefällt und von der Abteilung Steuern schriftlich dem/der Einsprecher/in eröffnet. Dem/r Einsprecher/in steht der weitere Rechtsmittelweg (Rekurs/Rekursgericht, Beschwerde/Verwaltungsgericht und staatsrechtliche Beschwerde/Bundesgericht) offen.
Der Vorsteher führt als Mitglied der Steuerkommission über jede Sitzung Protokoll.

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Notter Heinrich 056 648 22 40






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