Aktuelles
Prämienverbilligung Krankenversicherung 2013 | |
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Die Anträge für die Verbilligung der obligatorischen Krankenkassenprämien können bei der Zweigstelle der Sozialversicherungsanstalt (SVA bzw. AHV-Zweigstelle) im Gemeindehaus (Erdgeschoss, Schalter Gemeindekanzlei) bezogen werden.
Wer hat Anspruch?
Massgebend für die Beurteilung des Anspruchs sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2012.
Wie kann der Verbilligungsbeitrag geltend gemacht werden?
Die SVA-Zweigstelle gibt gerne weitere Auskunft (Telefon 056 648 22 00 oder einwohnerkontrolle@rudolfstetten.ch).
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