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Aktuelles

Prämienverbilligung Krankenversicherung 2013
Die Anträge für die Verbilligung der obligatorischen Krankenkassenprämien können bei der Zweigstelle der Sozialversicherungsanstalt (SVA bzw. AHV-Zweigstelle) im Gemeindehaus (Erdgeschoss, Schalter Gemeindekanzlei) bezogen werden.

Wer hat Anspruch?
Anspruchsberechtigt sind Personen, die am 1. Januar 2012
a) bei einer anerkannten Krankenkasse für die Krankenpflegegrundversicherung versichert sind;
b) im Kanton Aargau Wohnsitz haben.

Massgebend für die Beurteilung des Anspruchs sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2012.

Wie kann der Verbilligungsbeitrag geltend gemacht werden?
Der Verbilligungsbeitrag wird nur ausbezahlt, wenn ein Antrag gestellt wird. Das Antragsformular kann ab sofort bei der Gemeindezweigstelle bezogen werden (aus technischen Gründen ist es nicht möglich, die Antragsformulare in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen). Es muss mit der Krankenkassen-Versicherungspolice per 1. Januar 2012 für das Jahr 2013 bis spätestens 31. Mai 2012 der Zweigstelle SVA eingereicht werden. Es können keine Fristverlängerungen gewährt werden.

Die SVA-Zweigstelle gibt gerne weitere Auskunft (Telefon 056 648 22 00 oder einwohnerkontrolle@rudolfstetten.ch).





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