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Aktuelles

Betretungsverbot von Wiesen und Äckern
Vom Frühling bis Herbst, das heisst vom 1. April bis 31. Oktober ist das Betreten von Wiesen und Äckern verboten. Fussgänger werden gebeten und angehalten, „Abkürzungen“ über Felder und Wiesen zu unterlassen. Auch das freie Laufenlassen von Hunden, Schafen oder das Reiten über offenes Feld und somit fremdes Eigentum ist untersagt. Für die Einhaltung dieser Regelung wird bestens gedankt.




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