Aktuelles
Prämienverbilligung Krankenversicherung 2011 | |
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Die Anträge für die Verbilligung der obligatorischen Krankenkassenprämien können bei der Zweigstelle der Sozialversicherungsanstalt (SVA bzw. AHV-Zweigstelle) im Gemeindehaus (Erdgeschoss, Schalter Gemeindekanzlei) bezogen werden. Wer hat Anspruch? a) bei einer anerkannten Krankenkasse für die Krankenpflegegrundversicherung versichert sind; b) im Kanton Aargau Wohnsitz haben. Massgebend für die Beurteilung des Anspruchs sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2010. Wie kann der Verbilligungsbeitrag geltend gemacht werden? Die SVA-Zweigstelle gibt gerne weitere Auskunft (Telefon 056 648 22 00 oder einwohnerkontrolle@rudolfstetten.ch). | |



