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Aktuelles

Bezug der Hundekontrollmarken 2010
Die Hundekontrollmarken können ab sofort am Schalter der Gemeindekanzlei/Einwohnerkontrolle im Erdgeschoss des Gemeindehauses bezogen werden. Diese kosten Fr. 100.00. Wenn der Hund über drei Monate alt ist (bei Züchtern über sechs Monate), ist der gesamte Betrag zu bezahlen. Seit dem 1. Januar 2007 müssen alle Hunde von einem Tierarzt oder einer Tierärztin mit einem Mikrochip versehen und in einer Datenbank registriert sein. Die Bezüger der Hundemarken werden gebeten, den entsprechenden Nachweis zu erbringen, dass ihr Hund über einen Chip verfügt.

Sofern jemand neu keinen Hund mehr besitzt, wird um eine Mitteilung an die Einwohnerkontrolle gebeten (Telefon 056 648 22 00 oder einwohnerkontrolle@rudolfstetten.ch). Die Frist zur Einlösung der Hunde endet am 30. April 2010.





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