Hinweis
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.ag.ch/abstimmungen und des Bundes unter www.admin.ch/abstimmungen Urnenöffnungszeiten
Jeweils am Abstimmungssonntag von 9.15-9:30 Uhr im Foyer der Mehrzweckhalle ist die Urne aufgestellt für die persönliche Stimmabgabe. Bedingungen / Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmrechtsausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmrechtsausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmrechtsausweises kann bei der Abteilung Einwohnerdienste verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmrechtsausweises bei der Abteilung Einwohnerdienste im Gemeindehaus persönlich abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen. Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
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