Geschirr, Fensterglas, Blumentöpfe und -kisten, Steine, Ziegel, Keramik und Backsteine gehören zum Grubengut. Dies kann bei der Sammelstelle Werkhof abgegeben werden.
Wichtig
Das Grubengut ist in Kesseln oder Kübeln von bis 20 Litern Inhalt anzuliefern. Grössere Gebinde sind nicht zugelassen.