GrünabfuhrAbfuhr jeweils am Donnerstag ab 6.30 Uhr (2. März 201730. November 2017). An Feiertagen fällt die Abfuhr aus, sie wird am Werktag vorher vorgeholt. Zusätzliche Grünabfuhren am 9. Februar 2017 und am 14. Dezember 2017 (nur mit gültigen Jahresvignetten bzw. Gebühren bändeln). Bitte beachten Sie auch den Abschnitt «Grüngutgebühren». Verschiebungen: Donnerstag, 25.Mai 2017 (Auffahrt), vorverschoben auf Mittwoch, 24.Mai 2017 Donnerstag, 15. Juni 2017 (Fronleichnam), vorverschoben auf Mittwoch, 14. Juni 2017 Kostenlose Grünabfuhr für Weihnachtsbäume am 12. Januar 2017. Jahres Vignetten und Gebührenbändel können bei der Gemeindekanzlei Rudolfstetten-Friedlisberg bezogen werden. Behältergrösse:
Kleingebinde:
Äste:
Was darf mit der Grünabfuhr entsorgt werden? Aus dem Haushalt: Rüstabfälle Eierschalen Kaffee- und Teesatz (keine Kapseln) Schnittblumen und Topfpflanzen (ohne Behälter) Topfpflanzenerde Kleintiermist (kein Hunde- und Katzenkot) Federn, Haare (nur in kleinen Mengen) reine Holzasche aus Holzschnitzelheizungen (nur in kleinen Mengen) Sägemehl, Hobelspäne, nur reines Holz (keine Spanplatten) ohne Farbe, Lacke, Imprägnierungsmittel (nur in kleinen Mengen) Aus dem Garten: Äste und Stauden, Schilf pflanzliche Gartenabfälle Rasenschnitt Häckselgut von Bäumen und Sträuchern Unkraut aller Art Baum-, Hecken- und Rebenschnitt Laub Was darf mit der Grünabfuhr nicht entsorgt werden? Speiseresten Blumentöpfe Knochen Steine Staubsaugersäcke Katzen- und Vogelsand Windeln Hunde- und Katzenkot Raucherabfälle Grüngut in Plastik- und Papiersäcken oder in sich nach oben verengenden Behältern wird nicht mitgenommen! Befinden sich in den Behältern Fremdmaterialien (nicht kompostierbare Ware), werden die Behälter nicht geleert.
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