Steuerauskünfte

Die Abteilung Steuern erteilt nach den Vorschriften der Steuergesetzgebung Auskünfte über die Steuerzahlen einzelner Personen, wenn ein berechtigtes Interesse (z.B. wirtschaftliche Verknüpfung) nachgewiesen wird. Auf dem ausgestellten Steuerausweis sind Einkommen und Vermögen eines Jahres aufgeführt. 

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