Beglaubigungen

Die Gemeindekanzlei stellt Ihnen auf Wunsch verschiedene Zeugnisse und Bestätigungen aus und beglaubigt Ihre Unterschrift oder die Echtheit von Kopien verschiedenster Dokumente. Zuständig sind der Gemeindeschreiber oder seine Stellvertreterin, bei denen Sie persönlich vorsprechen müssen.

Was Sie für Beglaubigungen mitbringen müssen, sind:

  • ein amtliches Ausweispapier
  • das zu beglaubigende Aktenstück oder Dokument im Original

Zugehörige Objekte