Dauerparkieren auf öffentlichem Grund

Wer sein Fahrzeug regelmässig (mindestens dreimal wöchentlich) auf öffentlichem Grund der Gemeinde abstellt, muss bei den Einwohnerdiensten (Telefon 056 648 22 00, einwohnerdienste@rudolfstetten.ch) eine entsprechende Parkvignette erwerben. Die kann jeweils monatlich oder für ein gesamtes Jahr ausgestellt werden.

Weitere Informationen können dem Regelement über das Dauerparkieren auf öffentlichem Grund entnommen werden. Bei Fragen steht Ihnen die Abteilung Einwohnerdienste gerne zur Verfügung. 

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