Unterschriftenbeglaubigung

Die Gemeindekanzlei beglaubigt auf Ihren Wunsch Ihre Unterschrift. Zuständig sind der Gemeindeschreiber oder seine Stellvertretung, bei denen Sie persönlich vorsprechen müssen.

Was Sie für Beglaubigungen mitbringen müssen, sind:

  • ein amtliches Ausweispapier
  • das zu beglaubigende Aktenstück oder Dokument im Original

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