Kopiebeglaubigung

Die Gemeindekanzlei beglaubigt auf Wunsch die Echtheit von Kopien verschiedenster Dokumente. Zuständig sind der Gemeindeschreiber oder seine Stellvertretung, bei denen Sie persönlich vorsprechen müssen.

Was Sie für Beglaubigungen mitbringen müssen, sind:

  • ein amtliches Ausweispapier
  • das zu beglaubigende Aktenstück oder Dokument im Original

Zugehörige Objekte