Alimentenbevorschussung und -inkasso

Die Alimentenbevorschussung verhilft Kindern zu den ihnen zustehenden Unterhaltsbeiträgen, wenn diese vom unterhaltspflichtigen Elternteil nicht bezahlt werden. Kinderzulagen und Unterhaltsbeiträge für den alleinerziehenden Elternteil werden nicht bevorschusst. Für nicht vorschussberechtigte Unterhaltsbeiträge kann das Alimenteninkasso (unentgeltliche Inkassehilfe) beansprucht werden. Die Abteilung Soziales hilft dem obhutsberechtigten Elternteil, dem mündigenKind und dem geschiedenen Ehegatten beim Eintreiben der Unterhaltsbeiträge. Es orientiert über die rechtlichen Möglichkeiten und schöpft diese gegebenenfalls im Interesse der Anspruchsberechtigten aus.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt