Meldeformular für Solaranlagen

Seit dem 1. Mai 2014 brauchen genügend angepasste Solaranlagen nur noch auf Gebäuden unter Denkmal- oder Substanzschutz oder in Zonen mit erhöhten Anforderungen an das Orts- und Landschaftsbild, wie namentlich einer Dorf-, Altstadt-, Kern- oder Weilerzone eine Baubewilligung (Art. 18a RPG).

Jede Solaranlage muss von der Bauherrschaft gemeldet werden. Meldestelle ist die Standortgemeinde.

Das kantonale Meldeformular kann hier abgerufen werden. 

Zugehörige Objekte