Kontrolle über Versand und Eingang Steuererklärungen

Zu Beginn jeder Veranlagungsperiode werden aufgrund des Steuerregisters die Steuererklärungen versandt. Der Eingang wird überwacht, allfällige Fristerstreckungen gewährt, ausstehende Steuererklärungen eingefordert und säumige Pflichtige gebüsst.

Die Steuererklärung von unselbstständig erwerbenden oder nicht erwerbstätigen Personen ist bis 31. März des aktuellen Jahres einzureichen. Sind Sie selbstständig erwerbend, ist die Steuererklärung bis 30. Juni des aktuellen Jahres einzureichen.

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