Übersicht Lockerungen der Massnahmen:
Der Bundesrat hat aufgrund der sinkenden Fallzahlen entschieden, erste Lockerungen vorzunehmen. Die Erste Etappe der Lockerungen, welche am 27. April 2020 in Kraft gesetzt wurde, besteht aus der Öffnung folgender Geschäfte und Einrichtungen:
- Bau-und Gartenfachmärkte
- Coiffeur- und Kosmetiksalons
- Einrichtungen zur Selbstbedienung
- Physiotherapie und Massage
- Alle Eingriffe in sämtlichen Gesundheitseinrichtungen
Ab dem 11. Mai 2020 startete die Zweite Etappe der Lockerungen und folgende Geschäfte und Einrichtungen wurden wieder geöffnet:
- Obligatorische Schulen (Primar- und Sekundarstufe 1)
- Präsenzunterricht bis 5 Personen (Sekundarstufe 2, Tertiärstufe und weitere Ausbildungsstätten)
- Prüfungen in Ausbildungsstätten
- Einkaufsläden und Märkte
- Reisebüros
- Museen, Bibliotheken und Archive (ohne Lesesäle)
- Breitensport ohne Körperkontakt (maximal in 5er-Gruppen, ohne Wettkämpfe)
- Leistungssport in Profi-Ligen (ohne Wettkämpfe)
- Restaurants für 4er-Gruppen und für Eltern mit Kindern
- Sportanlagen für Trainings
- Öffentlicher Verkehr mit dichterem Fahrplan
Weiter ist ab dem 8. Juni 2020 die Dritte Etappe der Lockerungen geplant.
Dokument Plakat_Lockerung_der_Massnahmen.PNG (PNG, 65.6 kB)
Datum der Neuigkeit 15. Mai 2020