Baugesuchspublikationen: Fristenstillstand bei öffentlicher AuflageGemäss § 3 der Sonderverordnung 1 zur Begegnung von Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie sozialen Notständen infolge des Coronavirus vom 1. April 2020, besteht ein Fristenstillstand vom 2. April 2020 bis 19. April 2020. Davon sind auch die Publikationen bei den Baugesuchen betroffen. Die bereits publizierten Auflagen, mit den entsprechenden Einwendungsfristen verlängern sich deshalb. Datum der Neuigkeit 17. Apr. 2020
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