Versand Steuererklärungen 2019Anfangs Februar wurde allen Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2019 zugestellt. Mit Hilfe des Programms EasyTax2019 geht das Ausfüllen einfacher. Das EasyTax-Programm zum Ausfüllen der Steuererklärung 2019 (inkl. unterjährige Steuererklärung 2020) können Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes Aargau unter www.steuern.ag.ch/steuern herunterladen. Wichtig: Falls Sie die Steuererklärung in Papierform benötigen, kann diese bei der Abteilung Steuern beantragt werden. Die Steuererklärung muss für unselbständig Erwerbende sowie RentnerInnen bis 31. März 2020 und für selbstständig Erwerbende bis 30. Juni 2020 abgegeben werden. Das kantonale Parlament hat im Jahre 2017 beschlossen, kostendeckende Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen einzuführen. Diese Änderung des Steuergesetzes wurde vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Neu gilt unter anderem eine Mahngebühr von CHF 35 bei nicht rechtzeitig eingereichter Steuererklärung. Eine zweite Mahnung kostet CHF 50. Gesuche um Fristerstreckungen sind weiterhin möglich und kostenlos. Da die eingereichten Steuerunterlagen eingescannt und nach dem Einlesen vernichtet werden, sind Kopien oder nicht mehr benötigte Belege einzureichen. Dokumente können nicht retourniert werden. Falls Sie Fragen haben, steht die Abteilung Steuern gerne zur Verfügung: Datum der Neuigkeit 28. Feb. 2020
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