Rechnungspassation 2019 durch Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau (DVI)Das DVI, Gemeindeabteilung, Finanzaufsicht Gemeinden, hat die Jahresrechnungen 2019 der Einwohner- und Ortsbürgergemeinden mit Schreiben vom 11. Dezember 2020, auf Grund des Gemeindegesetzes, genehmigt. Die Belastung des laufenden Ertrags durch den Nettozinsaufwand und die Abschreibungen (Kapitaldienstanteil) sei mit 8.60 % als in Ordnung zu beurteilen. Sämtliche weiteren Kennzahlen befinden sich ebenfalls im grünen Bereich und wurden durch den Kanton als positiv beurteilt. Datum der Neuigkeit 15. Jan. 2021
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