Gesuche um ordentliche EinbürgerungEinbürgerungsgesuche im ordentlichen Verfahren müssen auf Grund kantonalgesetzlicher Vorgaben und Weisungen öffentlich im Amtlichen Publikationsorgan publiziert werden. Deshalb werden in diesen Tagen wiederum zahlreiche Namen von EinbürgerungsgesuchstellerInnen im Amtlichen Publikationsorgans vom Freitag, 13. November 2020 publiziert. Diese Personen werden dann nach Abschluss des öffentlichen Anhörungsverfahrens zu den schriftlichen und mündlichen Prüfungen eingeladen. Der Gemeinderat wird anschliessend über die Traktandierung zu Handen der Einwohnergemeindeversammlung vom 4. Juni 2021 zu befinden haben. Datum der Neuigkeit 12. Nov. 2020
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