Abstimmungswochenende vom 27. September 2020; Fünf eidgenössische und drei kantonale Vorlage sowie Wahlen auf Bezirks- und Gemeindeebene
Am Wochenende vom 27. September 2020 steht der nächste Urnengang im Jahre 2020 an. Es wird über die folgenden eidgenössischen und kantonalen Vorlagen abgestimmt. Weiter finden die folgenden Wahlen auf Bezirks- und Gemeindeebene statt:
Eidgenössischer Urnengang:
- Vorlage 1: Volksinitiative «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»
- Vorlage 2: Änderung vom 27. September 2019 über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG)
- Vorlage 3: Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG, Steuerliche Berücksichtigung Kinderdrittbetreuungskosten)
- Vorlage 4: Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über den Erwerbersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (Erwerbsersatzgesetz, EOG)
- Vorlage 5: Bundebeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge
Kantonaler Urnengang:
- Vorlage 6: Änderung vom 10. Dezember 2019 der Verfassung des Kantons Aargau (Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule
- Vorlage 7: Änderung vom 10. Dezember 2019 des Schulgesetzes (Neuorganisation der Führungsstrukturen der Aargauer Volksschule)
- Vorlage 8: Änderung vom 3. März 2020 des Energiegesetzes des Kantons Aargau (EnergieG)
Bezirk Bremgarten:
- Wahl von sechs (6) Bezirksrichterinnen und Bezirksrichtern am Bezirksgericht Bremgarten; Amtsperiode 2021/2024
- Wahl von vier (4) Friedensrichterinnen und Friedensrichtern im Kreis VII des Bezirks Bremgarten
- Wahl von sieben (7) Mitgliedern des Schulrates des Bezirks Bremgarten; Amtsperiode 2021/2024
Gemeinde Rudolfstetten-Friedlisberg:
Für die Ersatzwahl der Finanzkommission gingen zwei Wahlvorschläge ein. Es stellen sich zur Wahl:
- Anton Behringer, 1951, von Zürich ZH, Friedlisbergstrasse 235a, parteilos
- Matthias Brem, 1967, von Rudolfstetten-Friedlisberg AG, Friedlisbergstrasse 232, parteilos
Die Zustellung der Abstimmungsunterlagen erfolgt in diesen Tagen per Post an alle StimmbürgerInnen.
Für die briefliche Stimmabgabe sind die Abstimmungsunterlagen rechtzeitig, das heisst mindestens eine Woche vor dem Abstimmungswochenende, einer Poststelle zu übergeben, damit die Couverts rechtzeitig beim Wahlbüro eintreffen. Das Abstimmungscouvert wirft man am besten direkt in den mit „briefliche Stimmabgabe“ bezeichneten Briefkasten beim Gemeindehaus oder im Zentrum „Ruedistette“. Weiter besteht die Möglichkeit, persönlich an der Urne abzustimmen. Am Abstimmungssonntag ist die Urne von 9.30 bis 10 Uhr im Foyer der Mehrzweckhalle geöffnet.
Die Abstimmungsergebnisse können am Sonntagnachmittag, ab 12 Uhr, auf der Homepage der Gemeinde unter www.rudolfstetten.ch abgerufen werden.
Datum der Neuigkeit 3. Sept. 2020